Unternehmer
Die statistische Wahrscheinlichkeit, dass eine Außenprüfung angeordnet wird, ist für die meisten Betriebe tatsächlich relativ gering. Im Wesentlichen kommt es auf die betriebliche Größenklasse des Unternehmens an. Es wird dabei auch nach Handels- und Fertigungsbetrieben sowie freien Berufen unterschieden. In jeder dieser Betriebsarten gibt es 4 unterschiedliche Gewinn- und Umsatzgrößenordnungen, die Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe definieren und die aus der folgenden Tabelle ersichtlich sind. Die aktuellsten offizielle Zahlen stammen aus dem Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums vom Juni 2008: Der Prüfungsturnus ist bei Großbetrieben 4,39 (2005: 4,3) Jahre und bei Mittelbetrieben 12,38 (2005: 11,1) Jahre. Kleinbetriebe müssen nur alle 25,49 Jahre und Kleinstbetriebe sogar nur alle 88,63 Jahre mit einer Betriebsprüfung rechnen.
Nicht einbezogen in die Häufigkeitsermittlung sind allerdings Umsatz- und Lohnsteuer-Sonderprüfungen, die ohne Rücksicht auf die Betriebsgröße sehr viel häufiger anfallen. Die Finanzämter erfassen darüber hinaus für jeden Betrieb Anhaltspunkte zu Auffälligkeiten wie etwa Abweichungen der Angaben in der Umsatzsteuerjahreserklärung im Vergleich zu den Voranmeldungen. Je höher das finanzamtliche „Punktekonto" ist, desto wahrscheinlicher wird eine Außen- oder Sonderprüfung.
Betriebsart Großbetrieb Mittelbetrieb Kleinbetrieb Kleinstbetrieb
Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn in EUR
Handelsbetriebe > 6.500.000
> 250.000 > 800.000
> 50.000 > 155.000
> 32.000 < 155.000
< 32.000
Fertigungsbetriebe > 3.700.000
> 220.000 > 450.000
> 50.000 > 155.000
> 32.000 < 155.000
< 32.000
Freie Berufe
> 3.900.000
> 500.000 > 735.000
> 115.000 > 155.000
> 32.000 < 155.000
< 32.000
Andere Leistungsbetriebe > 4.900.000
> 280.000 > 660.000
> 55.000 > 155.000
> 32.000 < 155.000
< 32.000
Prüfungsfrequenz in Jahren
4,39
12,83 25,49 88,63