Unternehmer
Bei Betriebsausgaben, die nach Aufgabe oder Veräußerung eines Unternehmens anfallen, zeigen sich die Finanzämter immer wieder kleinlich. In dem mit Urteil vom 15.02.2005 (Az. 3 K 6050/01 F ) entschiedenen Fall hatten sich die Gesellschafter einer Personengesellschaft gegenüber dem Hauptlieferanten für die vom Erwerber übernommenen Verbindlichkeiten verbürgt. Als die Gesellschafter aus der Bürgschaft in Anspruch genommen wurden und beim insolvent gewordenen Unternehmenskäufer nichts zu holen war, sollte der Verlust zumindest steuerlich geltend gemacht werden können. Da das Finanzamt Revision eingelegt hat, (BFH-Az. VIII R 19/05) muss für eine eindeutige Antwort der Rechtsprechung zu dieser Frage allerdings noch die Entscheidung aus München abgewartet werden.