Erbschaftssteuer
Statt einen Geldbetrag oder Wertpapiere im Wege der vorweg genommenen Nachfolge zu verschenken, sollte man daran denken, mit diesem Vermögen gebrauchte Lebensversicherungen zu erwerben, um diese dann weiter zu verschenken. für Zwecke der Schenkungssteuer werden Lebensversicherungen nämlich nur mit zwei Dritteln der gezahlten Prämien bzw. mit dem Rückkaufwert angesetzt. Bei vor 2005 abgeschlossenen Verträgen ist beim Beschenkten auch nichts zu versteuern, wenn die Versicherungssumme ausgezahlt wird.
Für die Überschreibung der Versicherung ist es lediglich nötig, dass der Versicherungsnehmer ausgetauscht wird, was mit einfacher Anzeige gegenüber dem Versicherungsunternehmen bewirkt werden kann. Es genügt nicht, lediglich die begünstigte Person neu dem Versicherungsunternehmen zu melden. Da es mittlerweile einen funktionierenden Zweitmarkt für gebrauchte Lebensversicherung gibt, kann man also ohne weiteres das avisierte Transfervolumen in eine Lebensversicherung investieren und kurze Zeit später dem Begünstigten übereignen.