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Unternehmensregister: Empfindliches Bußgeld droht allen GmbHs, wenn die Bilanz 2006 nicht bis 31.12.2007 eingereicht wird – 25.01.10

Wichtige Informationen zum elektronischen Handelsregister und elektroni-schen Unternehmensregister.

Die Einführung des elektronischen Handelsregisters und des bundesweiten elektronischen Unternehmensregisters zum 01.01.2007 bringt einige wichtige Änderungen für alle GmbHs sowie für KGs, bei denen der Komplementär eine Kapitalgesellschaft ist, mit sich.

 

Elektronisches Handelsregister

Die Einführung des elektronischen Handelsregisters wirkt sich vor allem auf Satzungsklauseln aus, die die Veröffentlichungsblätter zur Anzeige von Satzungsänderungen bestimmen. Wenn die Klauseln nur allgemein von Veröffentlichungen im Bundesanzeiger sprechen, ist damit ab 01.01.2007 ausschließlich der elektronische Bundesanzeiger gemeint. Nur wenn in der Satzung ausdrücklich weitere lokale Publikationen genannt sind, müssen diese auch weiterhin beschickt werden. Dies verursacht nunmehr überflüssige Kosten, so dass es sich empfiehlt, die Klausel bei der nächsten Satzungsänderung anzupassen.

 

Elektronisches Unternehmensregister

Für alle GmbHs – auch für kleinere – hat sich seit 2007 Einschneidendes geändert: Jede Bilanz muss beim elektronischen Unternehmensregister eingereicht werden. Dies gilt erstmals für Bilanzen, die für das Wirtschaftsjahr 2006 aufgestellt werden. Die zugelassenen Formate sind „word”, rtf und Excel, wobei nach druckbaren Zeichen abgerechnet wird (für Word und rtf 1,5 Ct pro Zeichen, bei Excel 2,25 Ct mindestens 20 €). Auch das Format XML ist zu noch etwas günstigeren Konditionen zugelassen.

 

Die Frist zur Einreichung läuft am 31.12.2007 ab. Für kleinere Kapitalgesellschaften wird auf die Einreichung der GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) und Ausführungen zur Ergebnisverwendung verzichtet, um den direkten Wettbewerbern nicht zu viele Informationen zu liefern. Klein ist eine Gesellschaft dann, wenn zwei der drei folgenden Grenzwerte an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen nicht überschritten werden: Bilanzsumme 4,015 Mio. Euro, Umsatz 8,03 Mio. Euro  und Mitarbeiter 50)

 

Den Zugang zur elektronischen Aufnahme finden sich unter www.unternehmensregister.de. Das erforderliche „Ausdünnen” der Bilanz und das Einstellen in das Unternehmensregister übernimmt in der Regel die steuerliche Vertretung auf Wunsch gerne.

 

Schließlich darf ich darauf aufmerksam machen, dass das Bundesamt für Justiz von Amts wegen und automatisiert darüber wacht, dass alle GmbHs ihre Offenlegungspflicht erfüllen. Das Bundesamt ist verpflichtet, ab 31.12.2007 nach einer kostenpflichtigen Androhung und Ablauf einer 6-wöchigen Frist ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro bis 25.000 Euro festzusetzen.

RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, eller(at)msa.de
www.msa.de

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