Erbschaftssteuer
Der Bundesfinanzhof hat 2002 dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Ungleichheit bei der Erbschaftsbesteuerung von Immobilien einerseits und sonstigem Vermögen (ohne Betriebsvermögen) andererseits zur Überprüfung vorgelegt. Fachkreise erwarten, dass das höchste deutsche Gericht das Recht verwerfen wird. Noch immer wird Immobilienvermögen mit einem Wert besteuert, der bis zu 50% vom Verkehrswert abweicht. Die Ungleichbehandlung ist umso unverständlicher, als verfassungswidrig sich der Verkehrswert der meisten Immobilien relativ einfach ermitteln lässt. Keinesfalls ist auch garantiert, dass die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber eine großzügige Übergangsfrist einräumen. Ernsthaft muss daher mit einer verschärften Versteuerung schon ab 2007 gerechnet werden. Immobilienbesitzer sollten sich daher verstärkt um mögliche Vermögensübertragungen bemühen, um die großzügige geltende Regelung noch ausnutzen zu können. Besonders interessant ist die Vermögensübertragung auch bei mit Grundschulden belastetem Eigentum: Hier zählen die Verbindlichkeiten in voller Höhe, während positiv die Übertragung nur nach dem günstigen Bedarfswert zu Buche schlägt. Da die Bericht erstattende Richterin im September aus dem Amt ausscheidet, ist mit einer Entscheidung spätestens in diesem Monat zu rechnen.