PKW

Werbeaufschriften beim Betriebsfahrzeugen: Lackierungskosten sind sofort abzugsfähig – 31.10.06

FG München lehnt Behandlung als Anschaffungskosten ab.

Die Finanzverwaltung behandelt immer wieder Speziallackierungen für Firmenfahrzeuge mit Werbeaufschriften oder in einheitlichen Firmenfarben als Anschaffungskosten der Fahrzeuge, wenn die Fahrzeuge zeitnah zur Anschaffung oder erst lackiert oder beschriftet werden. Das FG München hat im Urteil vom 10.05.2006 (1 K 5521/04) entschieden, dass Lackierungen und Beschriftungen stets sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, unabhängig davon, ob sie nach Anschaffung oder erst später umgestaltet wurden. Die Begründung des Gerichts ist ebenso schlicht wie einleuchtend: Die Fahrzeuge sind auch ohne die spezielle Ausstattung betriebsbereit, so dass der zusätzliche Aufwand reine Werbekosten darstellt. Zu den Anschaffungskosten gehören nur die Aufwendungen, die erforderlich sind, damit ein Wirtschaftgut betriebsbereit wird.

RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, eller(at)msa.de
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