Arbeitszimmer an Arbeitgeber vermieten: Rechtsprechung lässt dies in Ausnahmefällen zu. – 02.08.10 Das Fremdbesitzermodell als zulässiges Gestaltungsmodell auch nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010.
Arbeitszimmer muss zur Einkünfteerzielung auch nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010 notwendig sein. – 02.08.10 Problematisch ist dies bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften.
Arbeitszimmer ohne räumlichen Zusammenhang mit der Wohnung: Kosten sind abzugsfähig – 21.05.07 BFH-Rechtsprechung zum „außerhäuslichen” Arbeitszimmer gilt auch unter der neuen Rechtslage 2007 fort.
Arbeitszimmer: Abzug der Kosten nur bei Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit auch nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010 – 02.08.10 Ausnahmen gelten nach einem BFH-Urteil nur für überwiegend als häusliche Betriebsräume d.h. als Werkstatt, Tonstudio oder Lagerraum genutzte häusliche Räume (Rechtslage ab 2007).
Arbeitszimmer: Die gesetzlichen Beschränkungen gelten laut BFH nicht für andere im häuslichen Rahmen genutzte Betriebsräume. – 28.06.09 Das Finanzgericht Münster hält demgegenüber den Ausschluss der Arbeitszimmerkosten seit 2007 insbesondere bei Lehrern für verfassungswidrig.
Arbeitszimmer: Voller Abzug bei Außendiensttätigkeit ab 2007 auch nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010 nur sehr eingeschränkt möglich – 02.08.10 Entscheidend ist nach der fort geltenden BFH-Rechtsprechung eine qualitative Bewertung, wo das Schwergewicht der Leistung erbracht. (aktualisiert 02.08.2010)
Arbeitszimmeraufwendungen: gesetzliche Einschränkungen nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010 teilweise und rückwirkend verworfen – 02.08.10 Die Kosten von Arbeitszimmern sollten in den Fällen, in denen der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, wieder angesetzt werden.
Arbeitszimmerkosten: Abzugsfähigkeit bei der Beschäftigung von Ehegatten – 21.05.07 Kein Abzug, auch wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Betätigung des angestellten Ehegatten darstellt.
Vorsteuer bei gemischt vermieteten Gebäuden wieder Umsatz abhängig aufteilen! – 20.10.09
Vorsteuer für Baumaßnahmen in voller Höhe auch bei Gemeinschaftseigentum abziehbar – 28.04.05 Urteil des EuGH verlangt lediglich, dass der Miteigentumsanteil den Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtnutzfläche übersteigt.