Heimbüro des Gesellschafter-Geschäftsführers: Vermietung wird bei vorrangigem betrieblichen Interesse steuerlich anerkannt. – 09.10.11 Neues Urteil des Finanzgerichts München eröffnet gegenüber der Finanzverwaltung Spielräume.
Heimbüro der GmbH kann eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellen und damit zu einer Betriebsaufspaltung führen. – 09.10.11 BFH macht nur eine Ausnahme, wenn die weiteren Büroflächen mindestens 92,5 Prozent ausmachen oder die Bagatellgrenze nicht überschritten wird.
Pauschalen: Steuerminderung ohne Einzelnachweis für Unternehmer und Arbeitnehmer – 28.09.11 Höhere Umzugspauschalen seit 01.08.2011
Notwendiges Betriebsvermögen wird bei Ladenflächen von Filialbetrieben stets angenommen. – 26.09.11 BFH verschärft die Voraussetzungen und lehnt eine allgemeine 10-Prozent-Grenze ab, unter der Wirtschaftsgüter von völlig untergeordneter Bedeutung ausscheiden.