02/2008

Inhalt:

 

1. Steuertermine Februar 2008

2. Licht bei den GmbHs, Schatten bei den Geschäftsführern 2008

3. Anteilseigner an Kapitalgesellschaften müssen ab 2009 oft Steuern zahlen

4. Abschlusskosten des Versicherungsvertrages müssen offen gelegt werden.

5. Neue Steuertipps unter www.msa.de seit 20.12.2007

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

 

sind Sie auch mit Schwung ins neue Jahr gestartet? Den benötigen Sie auch, denn es stehen bereits die ersten Steuertermine des neuen Jahres an: deshalb wie gewohnt unser Steuerrundbrief mit einigen wichtigen Hinweisen. Übrigens: Der BFH hat in seinem ersten Urteil zur digitalen Betriebsprüfung (s.u. erster Steuertipp) zur Begründung u.a. aus meinem Fachbuch „Elektronische Rechnungsstellung und Digitale Betriebsprüfung” zitiert. Wenn auch davon nur ca. 500 Exemplare verkauft wurden, sie sind anscheinend in kompetente Hände gelangt!

RA Peter Eller und sein Kanzleiteam

1. Steuertermine Februar 2008

 

- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember (bei Dauerfristverlängerung) oder für Januar 2008 (ohne Dauerfristverlängerung): 11.02.08

- Schonfrist für Zahlung (Eingang auf Finanzamtskonto): 14.02.08

 

2. Licht bei den GmbHs, Schatten bei den Geschäftsführern 2008

 

Spezielles Antragsformular zur Senkung der Körperschaftsteuervorauszahlungen

Da ab 2008 der Körperschaftssteuersatz von 25 auf 15% gesenkt wurde, können Kapitalgesellschaften beim Finanzamt eine Absenkung der Körperschaftssteuervorauszahlung beantragen. Da die Steuererleichterung durch Steuerverschärfungen gegenfinanziert wird, kann die Herabsetzung nur erreicht werden, wenn sie auf einem speziellen Formular der Finanzämter beantragt wird, in denen Fragen zu den Gegenfinanzierungsinstrumenten mit beantwortet werden müssen (www.formulare-bfinv.de/ffw/kontent.do).

 

Steuervorteil für eigenfinanzierte Pensionszusage gestrichen – Rückwirkung umstritten

Mit dem Jahressteuergesetz 2008 wurde die BFH-Rechtsprechung, nach der bestimmte Gesellschafter-Geschäftsführer ihre Pensionszusagen durch Gewinnverzicht selbst finanzieren und daher in den Genuss des erweiterten Sonderausgabenabzugs kommen, gesetzlich ausgehebelt. Ist diese Missachtung eine Judikative schon bedauernswert genug, sieht sich der Gesetzgeber darüber hinaus nicht bemüßigt, der Änderung nur für Neuzusagen ab dem 01.01.2008 Geltung zu verschaffen. Damit geht eine verfassungsrechtlich bedenkliche Rückwirkung auf Pensionszusagen vor dem 01.01.2008 einher, sofern Gesellschafter-Geschäftsführer auf die erweiterte Abzugsmöglichkeit bei den Sonderausgaben vertraut haben und sich gegen andere Altersvorsorgeinstrumente entschieden haben. Für Altzusagen sollte deswegen der erweiterte Sonderausgabenabzug geltend gemacht und Rechtsmittel gegen abweichende Bescheide eingelegt werden, jedenfalls bis es über das erste Musterverfahren entschieden wird.

 

3. Anteilseigner an Kapitalgesellschaften müssen ab 2009 oft mehr Steuern zahlen

 

Unabhängig vom individuellen Steuersatz droht ab 2009 jedem Anteilseigner an einer Kapitalgesellschaft eine höhere Steuerlast. Die ab 1.1.2009 geltende Abgeltungsteuer bedeutet das „Aus“ für das derzeit noch geltende Halbeinkünfteverfahren. Ab dem kommenden Jahr werden Dividenden und Gewinnausschüttungen einer GmbH sowie Veräußerungsgewinne aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% versteuert.

 

Das bedeutet auch, dass Werbungskosten zukünftig nicht mehr abzugsfähig sein werden. Das gilt jedenfalls für solche Werbungskosten, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Einkunftsquelle stehen. So kann der GmbH-Gesellschafter die Fahrten zur Gesellschafterversammlung in Zukunft nicht mehr absetzen. Ebenso wenig werden ab 2009 Kosten in Ansatz gebracht werden können, die in Verbindung mit Kapitalanlagen entstehen, wie zum Beispiel Depotgebühren.

 

Unter dem Strich zeigt sich, dass die Besteuerung von Kapitalerträgen nach dem geltenden Recht wesentlich vorteilhafter für die Steuerpflichtigen ausfällt. Dabei gilt: je geringer der individuelle Steuersatz, desto höher der zu erzielende Steuervorteil in 2008. Ab 2009 wird die Besteuerung zwar vereinfacht. Die Steuergerechtigkeit leidet jedoch. Im Verhältnis stehen Anteilseigner mit geringeren Einkünften ab 2009 deutlich schlechter da. Alle Anteilseigner sollten daher überprüfen, welche Ausschüttungen noch vor dem 1.1.2009 möglich sind. Dann können sie – unabhängig vom individuellen Steuersatz – noch von dem günstigeren Halbeinkünfteverfahren profitieren (Quelle: GmbH-Steuerpraxis 2/2008)

 

4. Abschlusskosten des Versicherungsvertrages müssen offen gelegt werden.

 

Ab 01.07.2008 müssen bei Lebensversicherungen und privaten Renten- und Krankenversicherungen die Abschlusskosten und die laufenden Verwaltungskosten pro Jahr vor Abschluss des Versicherungsvertrages schriftlich mitgeteilt werden. Bei den Renten- und Lebensversicherungen sind fast alle Tarife gezillmert, d.h., die Prämien der Versicherungskunden fließen zunächst einmal in die Deckung der Abschlusskosten, insbesondere der Kosten für die Vertreterprovisionen. Daher steigt der Rückkaufswert erst nach einigen Bestandsjahren nennenswert an. Allerdings sagt die Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten nicht unbedingt etwas über die Qualität der Versicherer aus. Verlässliche Angaben finden sich etwa in den Map-Reports, in denen jährlich die Versicherer nach verschiedenen leistungsrelevanten Kriterien beurteilt werden.

 

5. Neue oder aktualisierte Steuertipps unter www.msa.de seit 20.12.2007

 

Datenzugriff des Finanzamtes: gescannte Belege müssen (nur) lesbar gemacht werden.

Erste BFH-Entscheidung zur digitalen Betriebsprüfung räumt dem Finanzamt den Zugriff auf alle Konten der Finanzbuchhaltung ein.

 

http://www.msa.de/s_tipps/steuer/steuer_1_t7_22.htm

 

Gewerbesteuerfreibetrag für Personengesellschaften auch für eine Kapitalgesellschaft, an der sich eine andere Kapitalgesellschaft als atypisch stiller Gesellschafter beteiligt.

BFH lässt keine Ausnahmeauslegung gegen den Gesetzeswortlaut des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG zu.

 

http://www.msa.de/s_tipps/unternehmen/steuer_1_t9_67.htm

 

Heimbüro des Gesellschafter-Geschäftsführers: Vermietung wird bei vorrangigem betrieblichen Interesse steuerlich anerkannt.

BFH entscheidet, ob der Büroanteil ebenso wie das restliche Eigenheim von der Erbschaftsteuer freigestellt ist.

 

http://www.msa.de/s_tipps/gmbh/steuer_1_t5_50.htm

 

Pflegekosten auch außerhalb der Pflegestufe I als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

BFH fordert lediglich, dass die Unterbringung krankheitsbedingt ist.

 

http://www.msa.de/s_tipps/familie/steuer_1_t4_27.htm

 

Praxisumbau kann zu Herstellungsaufwand führen.

Die baulichen Veränderungen müssen in Hinblick auf die betriebliche Zielsetzung allerdings zu einer höherwertigeren Nutzbarkeit des Gebäudes führen.

 

http://www.msa.de/s_tipps/vermieten/steuer_1_t10_28.htm

 

Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines Firmenfahrzeuges sind uneingeschränkt als Werbungskosten abzugsfähig.

Zuzahlungen zu den laufenden Betriebskosten werden dagegen nur bei Führung eines Fahrtenbuches als Werbungskosten anerkannt.

 

http://www.msa.de/s_tipps/heimbuero/steuer_1_t2_7.htm

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