02/2010

Inhalt:

1. Steuertermine Februar

2. Geschäftsreisen ins EU-Ausland: Ansatz der Inlandspauschalen für Verpflegungsmehraufwand

3. Berücksichtigung der Krankenversicherungsbeiträge beim Lohnsteuerabzug

4. Grunderwerbsteuerbescheide für Eigenheimerwerber: vorsorgliche Einsprüche

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

 

das bunt-fröhliche Treiben des Faschings steuert langsam aber sicher auf seinen Höhepunkt zu, da empfehlen wir, sich dieses nutzerfreundlich sehr kurze Steuerrundschreiben noch schnell vorher zu Gemüte zu führen!

 

RA Peter Eller und sein Kanzleiteam

 

1. Abgabe- und Zahlungstermine Februar 2010

- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2010 (bei Dauerfristverlängerung) oder für Januar 2010 (ohne Dauerfristverlängerung):                                     10.02.10

- Schonfrist für Zahlung (Eingang auf Finanzamtskonto):                                          13.02.10

 

 

2. Geschäftsreisen ins EU-Ausland:

Ansatz der Inlandspauschalen für Verpflegungsmehraufwand

Die Lohnsteuerrichtlinien lassen seit 2008 die steuerfreien Übernachtungspauschalen im Ausland nur noch für Arbeitnehmer im Lohnsteuerabzugsverfahren zu. Die Abzugsfähigkeit der Pauschalen wurde für Selbstständige vollständig abgeschafft. Die sachwidrige Benachteiligung von Selbstständigen einerseits und Arbeitnehmern mit Erstattungsanspruch andererseits ist mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar, so dass wir die vollen Pauschalen nach wie vor ansetzen und dann im Einzelfall mit dem Mandanten besprechen, ob gegen abweichende Bescheide Rechtsmittel eingelegt werden sollte.

 

Beste Klageaussichten bestehen zumindest bei Geschäftsreisen ins EU-Ausland hinsichtlich der Inlandspauschalen für den Verpflegungsmehraufwand: Das sind gestaffelt zu 6/12/24 € für über 8/14/24-stündige Abwesenheiten. Wenn für Reisen ins EU-Ausland der pauschale Verpflegungssatz für das Inland nicht eingeräumt wird, würde der geschäftliche Reiseverkehr ins EU-Ausland steuerlich gezielt und damit EU-rechtswidrig benachteiligt. Der Europäische Gerichtshof hat in den letzten 10 Jahren rigoros an die 50 (!) Vorschriften deutscher Steuergesetze außer Kraft gesetzt, weil in irgendeiner auch nur entfernten Weise EU-Ausländer diskriminiert wurden. Da für Inlandsgeschäftsreisen keine Übernachtungspauschalen gewährt werden, kann die Argumentation leider nur für den Verpflegungsmehraufwand im EU-Ausland herangezogen werden.

 

3. Berücksichtigung der Krankenversicherungsbeiträge beim Lohnsteuerabzug

Nur wenn dem Arbeitgeber die Bescheinigungen über die Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Private Kranken- und Pflegeversicherung) vorgelegt werden, können diese Beträge bei Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Dies gilt selbstverständlich auch für Gesellschafter-Geschäftsführer. Die privaten Krankenkassen haben automatisch an Ihre Kunden entsprechende Bescheinigungen versandt. Falls Sie von uns die Lohnabrechnungen erledigen lassen, benötigen wir diese Bescheinigung für die zutreffende Gehaltsabrechnung.

 

4. Grunderwerbsteuerbescheide für Eigenheimerwerber: vorsorgliche Einsprüche

Für Eigenheimerwerber legen wir ab sofort gegen deren Grunderwerbsteuerbescheide vorsorglich Einspruch ein. Ein beim Bundesfinanzhof (BFH) in München anhängiges Verfahren (Az. II R 4/09) erklärt möglicherweise die Erhöhung der Grunderwerbsteuer für verfassungswidrig. Nur im Fall eines Einspruches können die Eigentümer zu viel gezahlte Steuern zurückbekommen. Die Klage beruft sich darauf, dass nach Abschaffung der Eigenheimzulage die Grunderwerbsteuer für ein selbst genutztes Eigenheim mit 3,5 Prozent zu hoch sei. Ich persönlich bewerte die Klageaussichten jedoch eher negativ.

 

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