07/2008

Inhalt:

 

1. Steuertermine Juli 2008

2. Das neue Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht kommt erst im Herbst.

3. Abschlussgebührenpraxis der Bausparkassen rechtswidrig?

4. Pflege- und Krankenversicherungen werden teuerer, die privaten sogar erheblich

5. Die GmbH-Reform kommt weit gehend in der angekündigten Fassung!

6. Neue oder aktualisierte Steuertipps unter www.msa.de seit 11.05.2008

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

 

zunächst möchte ich Sie auf eine gemeinsame Abendveranstaltung mit Rechtsanwältin Ulrike Kuschel, Spezialistin für Insolvenzrecht, am 7. Juli 2008 aufmerksam machen: Die GmbH in der Krise – frühzeitiges Reagieren und Haftungsgefahren vermeiden. zusammen. Den Veranstaltungshinweis und die Grobgliederung entnehmen Sie bitte dem Anhang.

 

Es ist so weit! Die 3. Auflage meiner „111 Steuertipps für Freiberufler und Kleingewerbetreibende” ist in diesen Tagen erschienen. Da auch die letzte Auflage dieses Titels innerhalb von zwei Jahren vergriffen gewesen war, ist das Werk jetzt wieder vollständig der aktuellen Steuerrechtslage angepasst: Steuer-Knowhow, das Ihnen zu Gute kommt.

 

In diesem Sinne entlasse ich Sie in ein Fußball trunkenes Wochenende

es grüßt Sie ganz herzlich

 

RA Peter Eller und sein Kanzleiteam

1. Steuertermine Juli 2008

 

- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Mai 2008 (bei Dauerfristverlängerung) oder für Juni 2008 (ohne Dauerfristverlängerung): 10.07.08

- Schonfrist für Zahlung (Eingang auf Finanzamtskonto): 13.07.08

- Körperschaftsteuer-, Einkommensteuer- und Soli-Vorauszahlung: II. Quartal 2008, 10.06.08

 

2. Das neue Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht kommt erst im Herbst.

 

Wer sein Immobilieneigentum noch nach der günstigen Bedarfsbewertung übertragen möchte, muss sich allmählich beeilen: Die Bundesregierung hat es vor der Sommerpause zwar nicht mehr geschafft, das Gesetz auf den parlamentarischen Weg zu bringen und so bereits jetzt den entscheidenden Stichtag zu bestimmen. Im Herbst werden Merkel und Steinbrück aber nicht mehr lange fackeln und das neue Recht festschreiben. Es ist in vielen Fällen – vor allem bei werthaltigeren Immobilien – ungünstiger als das bisherige Recht, das verfassungswidrig war. Damit bei den Übergabeverträgen nichts vergessen wird, beraten wir Sie gerne.

 

3. Abschlussgebührenpraxis der Bausparkassen rechtswidrig?

 

Die Verbraucherzentrale in Nordrheinwestfalen, strengt ein Musterverfahren gegen die Abschlussgebührenpraxis der Bausparkassen an. Bei Bausparverträgen ist es üblich, eine Abschlussgebühr, die bis zu 1,6 % der Darlehenssumme erreicht, vorab dem Kunden in Rechnung zu stellen. In die Effektivzinsbelastung des Darlehens wird diese Abschlussgebühr nicht aufgenommen, bisher mit der Begründung, dass es sich die Abschlussgebühr auf die Ansparphase bezieht, und so keine Auswirkung auf den später auszuweisenden Effektivzins habe. Der Verbraucherschutz Nordrheinwestfalen hält dies für eine Verschleierung von tatsächlichen Darlehenskosten und wird dagegen klagen. Sollte die Klage erfolgreich sein, können Bausparkunden innerhalb der allgemeinen Verjährungsgrenzen zu viel gezahlten Abschlussgebühren zurückfordern. Da der Musterprozess aber mindestens 3 Jahre in Anspruch nehmen wird, für alle aktuellen und zukünftigen Verträge die Verjährung so zu unterbrechen. In geeigneten Fällen berate ich Sie hierzu gerne.

 

4. Pflege- und Krankenversicherungen werden teuerer, die privaten sogar erheblich

 

Die Gesundheitspolitik der Regierung steht unter dem Motto: weiter wursteln, noch mehr Bürokratie durch komplizierte Umverteilung und bloß keine Kostentreiber antasten, etwa die Pharmakosten, die sogar die Ölpreisentwicklung übertrumpfen, aber das spürt ja keiner. Die Gesetzlichen heben daher ihre Sätze auf durchschnittlich 15 %: Senkung der Lohnnebenkosten, das war noch nie und ist weit und breit nicht in Sicht: Zum 01.Juli steigt ja auch der Pflegeversicherungssatz.

 

Ab 2009 können Neuversicherte bei einem im Rahmen der Kündigungsfristen möglichen Wechsel zwar die gebildeten Altersrückstellungen mitnehmen. Der Preis dafür sind aber kräftig angehobene Prämien, wobei von 15 % die Rede ist (SZ vom 24. Juni 2008) Im Übrigen sind die beteiligten Bundesministerien aber der Versicherungswirtschaft, die den Wettbewerb eher scheut, bei Bestandskunden weit entgegen gekommen: Wer im ersten Halbjahr eines Jahres seinen privaten Krankenversicherer wechseln möchte, kann zwar in dem Basistarif eines anderen Versicherungsunternehmens wechseln, muss dort aber zwei Jahre lang bleiben, ehe er in einem anderen Tarif mit attraktiveren Leistungen wechseln kann. Nur in diesen Fall kann der Versicherte seine über seinen früheren Versicherungsunternehmen gebildeten Altersrückstellungen mitnehmen. Die Verordnung über die Mitnahme von Altersrückstellungen soll 2009 in Kraft treten.

 

5. Die GmbH-Reform kommt weit gehend in der angekündigten Fassung!

 

Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen, worüber wir bereits in der letzten Ausgabe berichtet haben. Wichtig ist vor allem, dass es bei der Mustersatzung für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen bleibt, was bei dem nunmehr möglichen niedrigem Stammkapital nur zu sehr geringen Notar- und Handelsregistergebühren führt: Die Unternehmergesellschaft oder UG (haftungsbeschränkt) als neue GmbH-Variante kommt ohne Mindeststammkapital aus, was Gründungen erleichtert.

 

Leider haben sich die Skeptiker durchgesetzt (auch die liberale FDP ist gegen das Reformgesetz), so dass das normale Mindestkapital der GmbH nicht wie geplant auf 10.000 € abgesenkt wurde, sondern bei 25.000 € verbleibt. In der Praxis nützt das kaum einem Gläubiger ärgert aber fast jeden Gründer. Reformzaghaftigkeit ist und bleibt eben das Markenzeichen der schwarzroten Koalition. Das Gesetz soll im November den Bundesrat passieren und dann – nach fast vier Jahren Diskussion – sofort in Kraft treten. Einzelheiten zu den Schwerpunkten des Gesetzes finden Sie unter www.bmj.bund.de/momig.

 

6. Neue oder aktualisierte Steuertipps unter www.msa.de seit 09.05.2008

 

Betriebsrente: Nachzahlungsanspruch gegen den früheren Arbeitgeber.

Laut LAG München müssen dem Arbeitnehmer die vom Versicherungsunternehmen einbehaltenen Abschluss- und Provisionskosten ausgezahlt werden.

 

http://www.msa.de/s_tipps/arbeit/steuer_1_t1_8.htm

 

Getrennte Veranlagung: In welchen Fällen ist sie steuerlich günstiger?

Alternative Berechnungen in den Steuerprogrammen lohnen sich.

 

http://www.msa.de/s_tipps/familie/steuer_1_t4_4.htm

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen auch für Bewohner von Seniorenheimen.

FG Hamburg verlangt lediglich, dass das Heimentgelt entsprechend aufgegliedert ist.

 

http://www.msa.de/s_tipps/familie/steuer_1_t4_21.htm

 

Rentenversicherung: Bei Kreditfinanzierung nimmt die Finanzverwaltung oft keinen Totalüberschuss oder Steuerstundungsmodelle nach § 15b EStG an.

Die Finanzverwaltung will als Neufälle bereits Vertragsabschlüsse ab Dezember 2003 behandeln.

 

http://www.msa.de/s_tipps/familie/steuer_1_t4_20.htm

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