09/2009

Inhalt:

 

1. Steuertermine September

2. FG Niedersachsen: weitere deutsche Vorsteuerabzugsbeschränkung EU-rechtswidrig

3. Pfändungsschutzkonto ab 2010 auch für Selbstständige

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

 

der Altweibersommer lässt pünktlich zu Beginn des Septembers seine seidenen Fäden im Sonnenlicht erstrahlen. Für uns als Angehörige der steuerberatenden Berufe ist damit allerdings die heiße Jahreszeit angebrochen, bis Jahresende sollten alle Jahreserklärungen 2008 noch in trockene Tücher gebracht werden. Dieser alljährlichen Herausforderung begegnen wir auch mit einer weiteren personellen Verstärkung. Herr Frank Reuschel ist ab sofort als neuer Azubi im Büro Implerstraße tätig. Er hat sein Mathematikstudium an den Nagel gehängt und widmet sich nun den praktischen Rechenkünsten, ohne die wir in der täglichen Arbeit nicht auskommen. Azubi Melanie Schauer wechselt gleichzeitig in das Büro in Gräfelfing und verstärkt dort das Team von Marion Hörmann, Sophie Steck und Scarlett Richter.

 

RA Peter Eller und sein Kanzleiteam

 

1. Abgabe- und Zahlungstermine September 2009

 

- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Juli 2009 (bei Dauerfristverlängerung) oder für August 2009 (ohne Dauerfristverlängerung): 10.09.09

- Einkommensteuer- und Solidaritätszuschlagsvorauszahlung: 10.09.09

- Schonfrist für Zahlung (Eingang auf Finanzamtskonto): 14.09.09

 

2. FG Niedersachsen: weitere deutsche Vorsteuerabzugsbeschränkung EU-rechtswidrig

 

Der deutsche Steuergesetzgeber hat vor einiger Zeit die Aufteilung der Vorsteuer im Zusammenhang mit Gebäuden mit teils umsatzsteuerpflichtigen und –freien Vermietungseinnahmen nach dem Verhältnis der Flächenanteile gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Die gegenteilige Auffassung des BFH war der Finanzverwaltung ein Dorn im Auge, so dass sie – wie so oft – ihre Auffassung gesetzlich festschreiben ließ (einer der so genannten „Beleidigte Leberwurscht” Paragrafen). Das FG stellt dabei auf das Urteil des EuGH vom 13.03.2008 (Rs. C-437/06) ab, wonach die von den Mitgliedstaaten vorgeschriebene Regelung die wirtschaftlichen Verhältnisse objektiv widerspiegeln muss und auf die Vorgabe aus der Mehrwertsteuerrichtlinie. Der vorgeschriebene nationale Aufteilungsschlüssel darf nach Ansicht des Gerichts faktisch den Aufteilungsschlüssel nach Umsätzen nicht ausschließen, was in Deutschland der Fall ist, weil damit die fiskalische die gebotene wirtschaftliche Betrachtungsweise verdrängt. Wirtschaftlich gesehen sind maßgeblich jedoch in erster Linie die erzielbaren Umsätze und Gewinne aus den Teilbereichen gewerbliche Vermietung einerseits und an Private andererseits, und nicht das Verhältnis der Flächengrößen.

 

Wir überprüfen alle noch offenen Fälle unserer Mandanten hinsichtlich von Bau- und Unterhalts- und Betriebskosten und ändern die Erklärungen ab, sofern die Umsatzaufteilung günstiger ist. Für die laufenden Erklärungen werden wir das günstige Urteil – auch gegen den Widerstand des Finanzamtes – berücksichtigen, bis der BFH und voraussichtlich anschließend der EuGH endgültig über die kritische deutsche Lösung entscheiden.

 

3. Pfändungsschutzkonto ab 2010 auch für Selbstständige

 

Voraussichtlich Mitte 2010 wird Selbstständigen die Möglichkeit eröffnet, bei Kreditinstituten ein so genanntes Pfändungsschutzkonto zu eröffnen oder ein bestehendes Girokonto als solches deklarieren zu lassen. Damit wird eine Benachteiligung gegenüber Arbeitnehmern beseitigt, die Selbstständige dadurch erfahren, dass sie über kein pfändungsfreies Arbeitseinkommen verfügen, das bekanntlich nach § 805c ZPO vor Pfändungen auf dem Bankkonto geschützt ist. Bisher mussten Beträge im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen (ledig ohne Unterhaltsberechtigte 940 €) innerhalb von 7 Tagen eingehende Beträge abheben, damit die Pfändung nicht das gesamte Kontoguthaben ergreifen konnte. Im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen können ab Inkrafttreten des Gesetzes Überweisungen und Lastschriften ohne Zeitdruck ausgeführt werden. Die Pfändungsfreigrenze wird jeden Monat neu gewährt, wobei nicht ausgeschöpfte Beträge auf die nächsten Monate vorgetragen werden können. Die noch erforderliche Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher.

Nach oben