1. Steuertermine November
2. Steuerfahrplan der neuen Bundesregierung
3. Finanzverwaltung gewährt AdV für Arbeitszimmeraufwendungen bis 1.250 €
4. Merkblatt zur Ausfüllung der Umsatzsteuervoranmeldungen ab 2010
5. Pflicht zur Dienstwagenrückgabe bei sechswöchiger Krankheit von Arbeitnehmern?
6. Neues Faktorverfahren für Ehegatten für den Lohnsteuerabzug
die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag auch ihr Steuerprogramm aufgenommen, das allerdings unter einem Finanzierungsvorbehalt steht. Angesichts der neusten Steuerschätzung, die einen empfindlichen Rückgang der Steuereinnahmen 2010 prognostiziert, bleibt daher abzuwarten, welche der Steuerpläne – vom Sofortprogramm abgesehen – in den nächsten vier Jahren tatsächlich umgesetzt werden.
RA Peter Eller und sein Kanzleiteam
- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für September 2009 (bei Dauerfristverlängerung) oder für Oktober 2009 (ohne Dauerfristverlängerung): 10.11.09
- Schonfrist für Zahlung (Eingang auf Finanzamtskonto): 13.11.09
Konkret sollen zum 01.01.2010 folgende Maßnahmen in Kraft treten:
• Verlustabzugsbeschränkungen
Die Verlustabzugsbeschränkungen des § 8c KStG ab einem Anteilseignerwechsel von mehr als 25 % bei Kapitalgesellschaften sollen in einzelnen Ausnahmefällen wegfallen. Steuersystematisch richtig wäre die vollständige Abschaffung der Vorschrift.
• Zinsabzugsbeschränkungen
Die Zinsabzugsbeschränkungen des § 4a EStG ab einem Volumen von künftig dauerhaft mehr als 3. Mio € sollen ebenfalls in einzelnen Ausnahmefällen wegfallen.
• Gewerbesteuer
Mieten sollen nur noch mit 50 % statt mit 65 % dem gewerbesteuerlichen Gewinn hinzugerechnet werden.
Schließlich soll die Sofortabschreibung für Wirtschaftsgüter bis 410 € wieder als Wahlrecht eingeführt werden, was uneingeschränkt zu begrüßen ist.
Über die zahlreichen weiteren aber noch nicht gleichermaßen konkretisierten Punkte werde ich Sie im nächsten Mandantenrundbrief informieren.
Die Finanzämter sollen nunmehr im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer Aussetzung der Vollziehung (AdV) unter bestimmten Bedingungen gewähren (BMF-Schreiben vom 06.10.2009, IV A 3 - S 0623/09/10001 zum Beschluss des BFH vom 25. August 2009, VI B 69/09). Die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers muss mehr als 50 Prozent der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit betragen oder wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, werden Aufwendungen bis zu einem Betrag von 1.250 Euro einstweilig anerkannt.
Für unsere selbst buchenden Mandanten haben wir ein Merkblatt zur Ausfüllung der Umsatzsteuervoranmeldungen ab Januar bzw. erstes Quartal 2010 ausgearbeitet. Neu ist, dass nach § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG auch die grenzüberschreitenden Dienstleistungen an andere EU-Unternehmen zu erklären sind. Nicht betroffen ist wie bisher die Angabe des nichtsteuerbaren Umsatzes von Dienstleistungen an Unternehmer in Drittlandsgebiet. Die von Ihnen benutzte Buchhaltungssoftware wird in der Version 2010 mit Sicherheit entsprechende gesonderte Erlöskonten ausweisen, die die Eintragung in den Umsatzsteuervoranmeldungsformularen bzw. in der Datenübermittlung mittels ELSTER problemfrei ermöglicht. Sofern ein Unternehmen EU-interne Dienstleistungsumsätze ausführt, ist ab 2010 auch eine monatliche zusammenfassende Meldung abzugeben.
Bei Arbeitnehmern, denen ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen ist und die länger als 6 Wochen krank sind, stellt sich die Frage, ob sie während der weiteren Krankheitszeit den Firmenwagen weiter nutzen dürfen? Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt entschieden, dass dies der Fall sein kann, aber nicht notwendiger Weise sein muss. Es ist daher ratsam, eine entsprechende Regelung zur Rückgabe des Firmenwagens nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlungsfrist in die Arbeitsverträge aufzunehmen.
Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde ein optionales Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug von Ehegatten eingeführt. Statt die Steuerklassen III und V oder die Steuerklassen IV und IV zu kombinieren, können Ehegatten dann auch die Kombination aus IV und IV mit Faktor wählen. Die Vorteile beschränken auf wenige Fälle und wirken sich bei Mandanten, die zur Einkommensteuer veranlagt werden und bisher mit Erstattungen zu rechnen hatten, nur mit einem minimalen Stundungseffekt aus. Die bekannte Kombination der Steuerklassen III und V bleibt weiterhin zulässig, auch wenn sie zu Nachzahlungen der Ehegatten. In diesen Fällen funktioniert der Stundungseffekt bereits jetzt zu Gunsten der Steuerbürger. Fazit der Neuerung: Alles noch Komplizierter und bringt für die meisten Ehegatten unterm Strich so gut wie nichts.