12/2008

Inhalt:

 

1. Steuertermine Dezember 2008

2. Bundesverfassungsgericht führt Pendlerpauschale rückwirkend wieder ein.

3. Leitfaden zur Impressumspflicht

4. Neue oder aktualisierte Steuertipps unter www.msa.de seit 25.09.2008

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

 

dieses Rundschreiben konzentriert sich vor allem auf eine kleine juristische Sensation: dem für alle pendelnden Steuerbürger positiven Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale.

 

Bereits jetzt dürfen wir Sie ferner darauf hinweisen, dass die Kanzlei vom 24.12.2008 bis 06.01.2009 geschlossen ist. Ich sorge jedoch wie jedes Jahr persönlich dafür, dass alles, was im alten Jahr noch zu erledigen ist (Verjährungsunterbrechungen u.ä.), auch erledigt wird.

 

Schließlich darf ich Ihnen für die stillen Tage zwischen den Feiertagen einen Besuch im Völkerkundemuseum München (Maximilianstraße 42) wärmstens ans Herz legen: M.E. völlig zu Unrecht halten dort die Besucherzahlen nicht mit dem allgemeinen Trend mit. Lassen Sie sich durch eine Umschau unter fremden Kulturen vor der Haustüre anregen zu Gedanken über die Völkerverständigung, die traditionell an den weihnachtlichen Festtagen einschließlich Dreikönigstag besonders gepflegt werden.

 

Mit besten Wünschen für die restliche Adventszeit

 

 

RA Peter Eller und sein Kanzleiteam

 

1. Abgabe- und Zahlungstermine Dezember 2008

 

- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Oktober 2008 (bei Dauerfristverlängerung) oder für November 2008 (ohne Dauerfristverlängerung): 10.12.08

- Schonfrist für Zahlung (Eingang auf Finanzamtskonto): 12.12.08

- Einkommensteuer-Vorauszahlung IV. Quartal 2008: 10.12.08

 

2. Bundesverfassungsgericht führt Pendlerpauschale rückwirkend wieder ein.

 

Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur „Pendlerpauschale" am 9. Dezember 2008 die geltende Rechtslage als verfassungswidrig gebrandmarkt und dem Gesetzgeber in der Begründung der Entscheidung ein denkbar schlechtes Zeugnis ausgestellt. Das betrifft in erster Linie Herrn BMF Steinbrück und insgesamt die kalten Steuererhöher der Großen Koalition.

 

Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können daher seit 01.01.2007 wieder –  wie bis zum Jahr 2006 auch – als Werbungskosten nach § 9 EStG oder als Betriebsausgaben nach § 4 EStG bei den einkommensteuerpflichtigen Einkünften begrenzt auf je Arbeitstag in Höhe von zuletzt 0,30 € pro Entfernungskilometer aber sonst ohne jede Einschränkung abgezogen werden. Der 21. Entfernungskilometer für die Ausnahmeregelung spielt keine Rolle mehr und nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch in Zukunft nicht. Steuerlich ist trotzdem nichts veranlasst, da alle betroffenen Bescheide insoweit vorläufig ergangen sind.

 

Wie geht es weiter? Der Gesetzgeber ist zwar verpflichtet, rückwirkend auf den 01.01.2007 die Verfassungswidrigkeit durch Neugestaltung der Rechtslage zu beseitigen. Realistisch gesehen wird der Gesetzgeber aber in allernächster Zeit keinen politischen Konsens – auch angesichts der Bundestagswahlen im kommenden Jahr – für die vielen und engen Vorgaben des Gerichts erzielen.

 

Auf Dauer gesehen müssen sich Pendler und Fernpendler jedoch voraussichtlich auf Einschränkungen gefasst machen. Das Bundesverfassungsgericht gesteht dem Gesetzgeber auch zu, die Lenkungsfunktion von Steuern zu nutzen und aus Umwelt- und Klimaschutzerwägungen die Pendlermobilität steuerlich zu bestrafen, wenn gleichzeitig auch u.a. das Nettobelastungsprinzip beachtet wird.

 

Insofern bleibt es dem Gesetzgeber unbenommen, auch das Werkstorprinzip einzuführen, aber nur, wenn eine ganze Reihe von engen Voraussetzungen erfüllt werden. Die jetzt aufgehobene Regelung wurde lediglich damit begründet, dass der Staat mehr Geld braucht, so einfach allerdings dürfen es sich die Kanzlerin, der Finanzminister und nicht zu vergessen die Parlamentarier, die stets brav alles abnicken, nicht machen.

 

3. Leitfaden zur Impressumspflicht

 

Unter www.bmj.de/musterimpressum hat das Bundesjustitzministerum einen Leitfaden zum Inhalt der für einen geschäftlichen Internetauftritt erforderlichen Anbieterkennzeichnung herausgebracht. Auf 8 Seiten ist in verständlicher und übersichtlicher Form alles für die notwendigen Angaben im Impressum einer Website aufgeführt. Bei Zweifelsfragen beraten wir Sie gerne persönlich.

 

Die Telefonnummer muss hingegen nicht angegeben werden, wenn die E-Mail-Adresse auf der Website angegeben ist. Auf eine Vorlage des Bundesgerichtshofs hat dies der Europäische Gerichtshof am 16.10.2008 (C-298/08) entschieden.

 

4. Neue oder aktualisierte Steuertipps unter www.msa.de seit 25.09.2008

 

Steuerbelastungsvergleich zwischen Einzelunternehmen und GmbH nach dem Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren.

Erstmals in der langen Geschichte steuerlicher Experimente der Nachkriegszeit überwiegen die Steuervorteile der GmbH

 

http://www.msa.de/s_tipps/unternehmen/steuer_1_t9_31.htm

 

Sanierungsgewinne: Steuer kann nach der Verwaltungsauffassung aus sachlichen Billigkeitsgründen gestundet oder erlassen werden.

 

In einem Revisionsverfahren prüft der BFH allerdings derzeit, ob diese Verwaltungspraxis gegen den erklärten Willen des Gesetzgebers verstößt.

 

http://www.msa.de/s_tipps/unternehmen/steuer_1_t9_14.htm

 

Praxisaufgabe und -einbringung: Versteuerung zurückbehaltener Forderungen erst bei Zufluss.

BFH stellt sich gegen die Verwaltungsmeinung.

 

http://www.msa.de/s_tipps/unternehmen/steuer_1_t9_15.htm

 

Disagio darf nur bis zu 5 % der Darlehenssumme betragen, wenn es sofort abziehbar sein soll.

Der überschießende Prozentsatz muss auf die Zinsbindungsfrist verteilt werden.

 

http://www.msa.de/s_tipps/vermieten/steuer_1_t10_5.htm

 

Zinsabschlag- bzw. Kapitalertragssteuer: Was tun, wenn die Steuerbescheinigung beim Finanzamt versehentlich nicht eingereicht wurde?

BFH präzisiert die Anforderungen, dass auch nach wie vielen Jahren noch Einkommensteuer rückerstattet wird.

 

http://www.msa.de/s_tipps/kapital/steuer_1_t6_9.htm

 

Kirchensteuerabzug an der Quelle kann verhindert werden.

Dieses Wahlrecht wird voraussichtlich bereits ab 2011 wieder abgeschafft.

 

http://www.msa.de/s_tipps/kapital/steuer_1_t6_19.htm

 

Spekulationsverlust geltend machen beim Verkauf von Privatvermögen innerhalb eines Jahres nach Anschaffung.

BFH sieht keine Anweisung im Gesetz, Gebrauchsgüter des täglichen Lebens aus dem Bereich des § 23 EStG auszunehmen.

 

http://www.msa.de/s_tipps/familie/steuer_1_t4_13.htm

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